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Rohrabschottung in Gebäuden

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Brandschutz bei Heizungs-und Warmwasserrohren

Werden Rohrleitungen durch Wände und Decken geführt, so müssen diese so ausgeführt werden, dass eine Übertragung von Feuer und Rauch nicht zu befürchten ist und die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand bzw. Decke nicht beeinträchtigt wird. Diese Anforderungen werden erfüllt, wenn die Rohrdurchführungen die Feuerwiderstandsklasse der Wand bzw. Decke aufweisen ( z.B. R90). Conlit Rohrabschottungen erfüllen dies und auch sowohl die Anforderungen der EnEV als auch die Schallschutzanforderungen der DIN 4109.

 

Rohrdurchführungen nichtbrennbarer Heizungs- bzw. Warmwasserrohrleitungen mit Conlit Rohrabschottungssystemen

Mit den Conlit Rohrabschottungssystemen können nichtbrennbare Rohrleitungen bis zur Feuerwiderstandsklasse R120 durch leichte Trennwände, Massivdecken und -wände geführt werden. Kernstück der Abschottungen ist die Conlit 150 U Brandschutzschale, die in Wand- bzw. Deckenstärke in der Durchführung eingemörtelt oder formschlüssig in eine Kernbohrung eingepasst wird. Im weiteren Verlauf wird die nichtbrennbare Rohrleitung auf einer Länge von einem Meter auf beiden Seiten der Wand bzw. Decke mit der Rockwool 800 gedämmt.

Die Rohrabschottungen erfüllen die Anforderungen der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und können mit Nullabstand in die Wand bzw. Decke eingebaut werden. Die Einbaurichtlinien und notwendige Bekleidungsdicken sind dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-3725/4130-MPA BS zu entnehmen.

 

Rohrdurchführungen brennbarer Heizungs- bzw. Warmwasserrohrleitungen mit der Conlit Brandschutzschale

Kunststoffrohre gewinnen in der heutigen Gebäudetechnik mehr und mehr an Bedeutung. Speziell bei Wand- und Deckendurchführungen von brennbaren Rohrleitungen sind nach der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) besondere Vorkehrungen zu treffen. Mit dem Conlit Rohrabschottungssystem lassen sich diese Anforderungen leicht erfüllen. Kunststoffrohrleitungen für geschlossene Rohrsysteme wie z. B. Trinkwasserversorgung oder Heizungs- und Warmwasserleitungen brauchen in Wand- und Deckendurchführungen nur mit der Conlit 150 U in 1m Länge bekleidet zu werden, um die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse R30 bis R120 zu erfüllen. Rohrdurchführungen sind für Massivwände und -decken sowie für leichte Trennwände zugelassen.

Die Rohrabschottungen erfüllen die Anforderungen der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und können mit Nullabstand in die Wand bzw. Decke eingebaut werden. Darüber hinaus erfüllen sie die Anforderungen der EnEV und der DIN 4109. Bekleidungsdicken sind dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-3726/4140-MPA BS zu entnehmen.

Nichtbrennbare Trinkwasserrohre

Mit dem Conlit Rohrabschottungssystem können nichtbrennbare Rohrleitungen bis zur Feuerwiderstandsklasse R120 durch leichte Trennwände, Massivdecken und -wände geführt werden. Kernstück der Abschottung ist die Conlit 150 U Brandschutzschale, in Wand- bzw. Deckenstärke in der Durchführung eingemörtelt oder formschlüssig in eine Kernbohrung eingepasst. Im weiteren Verlauf wird die nichtbrennbare Rohrleitung auf einer Länge von einem Meter auf beiden Seiten der Wand bzw. Decke mit der Rockwool 800 gedämmt. Die Rohrabschottungen erfüllen die Anforderungen der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und können mit Nullabstand in die Wand bzw. Decke eingebaut werden. Einbaurichtlinien und notwendige Bekleidungsdicken sind dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-3725/4130-MPA BS zu entnehmen.

 

Brennbare Trinkwasserrohre

Kunststoffrohre gewinnen in der heutigen Gebäudetechnik mehr und mehr an Bedeutung. Speziell bei Wand- und Deckendurchführungen von brennbaren Rohrleitungen sind nach der neuen Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) besondere Vorkehrungen zu treffen. Mit dem Conlit Rohrabschottungssystem lassen sich diese Anforderungen leicht erfüllen. Kunststoffrohrleitungen für geschlossene Rohrsysteme wie z. B. Trinkwasserversorgung oder Heizungs- und Warmwasserleitungen brauchen in Wand- und Deckendurchführungen nur mit der Conlit 150 U bekleidet zu werden, um die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse R30 bis R120 zu erfüllen. Rohrdurchführungen sind für Massivwände und -decken sowie für leichte Trennwände zugelassen. Darüber hinaus erfüllen sie die Anforderungen der EnEV und der DIN 4109. Bekleidungsdicken sind dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-3726/4140-MPA BS zu entnehmen.

Nichtbrennbare Abwasser- bzw. Regenwasserfallrohre

Bei der Lösung der Brandschutzprobleme bei Deckendurchführungen von Abwasserrohren kommt es sehr häufig zu Platzproblemen, da abgehende Formstücke wie Abzweige und Rohrverbinder sich oft in der Deckenöffnung befinden. Bei nichtbrennbaren Abwasserrohren bzw. Regenwasserfallrohren lässt sich dieses Problem mit dem Conlit Rohrabschottungssystem leicht lösen.

Unterhalb des Rohrverbinders bzw. der Steckmuffe wird die Conlit 150 U Brandschutzschale auf einer Gesamtlänge von 333 mm bekleidet und stellt so den rauchdichten Raumabschluss sicher. Im weiteren Verlauf wird die Rohrleitung bis zum Abzweig mit der Rockwool Klimarock bekleidet. Neben dem R90-Nachweis erfüllt die Conlit Deckenabschottung die hohen Schallschutzanforderungen der neuen DIN 4109. Einbaurichtlinien und notwendige Bekleidungsdicken sind dem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis Nr. P-3725/4130-MPA BS zu entnehmen

Alternativ und in einem Arbeitsschritt zu montieren ist die Conlit Muffenrohrschale. Durch die Aussparung im oberen Bereich kann die Conlit Muffenrohrschale einfach von unten über die Verbindungsschelle der Rohrleitung geschoben werden und bildet so einen brandsicheren Abschluss in einem Arbeitsgang. Die sonst übliche Abdeckung des Verbinders mit Klimarock entfällt.

 

Kunststoff-Gasrohrleitungen

Wahrend in fast allen Bereichen der Technischen Gebäudeausrüstung Kunststoffrohre im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen haben, durften bis April 2008 für Gasrohrleitungen in Gebäuden nur Rohrleitungen aus Metall (z.B. Stahl, Kupfer oder Edelstahl) verwendet werden. Mit der Einführung der DVGW-TRGI 2008 können Gasinnenleitungen bis zu einem Betriebsdruck von 100 mbar auch aus Kunststoff ausgeführt werden. Verwendet werden dürfen PE-X und Mehrschichtverbundrohre, die eine entsprechende DVGW Zulassung haben. Durchdringen die Rohrleitungen feuerwiderstandsfähige Wände und Decken (F30 – F90), müssen sie durch Abschottungen der gleichen Feuerwiderstandsdauer geführt werden. Die Abschottungen von Kunststoff-Gasrohrleitungen müssen als bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis eine entsprechende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) vorweisen.

Das neue Conlit Abschottungssystem für Kunststoff-Gasinnenrohrleitungen  passt sich lückenlos in den Punkten Ausführungsdetails und bewährte Sicherheit an die Conlit Systeme an. Kernstück bildet die 1 m lange Conlit 150 U Brandschutzschale , die im Durchführungsbereich auf die Rohrleitung aufgebracht und mit Wickeldraht gesichert wird. In Wänden ist die Conlit Schale mittig anzuordnen, in Decken ist auch eine asymmetrische Anordnung bündig oberhalb oder unterhalb der Decke möglich. Idealerweise wird die Conlit Schale in passgenaue Kernbohrungen eingesetzt, wodurch man sich ein nachträgliches Vermörteln erspart. Ansonsten wird die verbleibende Restöffnung zwischen Conlit Schale und Bauteilöffnung mit Beton, Mörtel, Gipsfüllspachtel oder Conlit Kit verschlossen. Das Conlit 150 U Abschottungssystem kann in Massivwänden und -decken sowie in leichten Trennwänden eingesetzt werden. Alle Ausführungsdetails der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-19.17-1964  sind zu beachten.

Kälteleitungen

Kälteleitungen sind vorwiegend mit geschlossenzelligen, brennbaren Dämmstoffen versehen, um eine Tauwasserbildung zu vermeiden. Bei der Durchführung der brennbaren sowie nichtbrennbaren Rohre durch Wände und Decken, die der Feuerwiderstandsklasse F30 - F90 zugeordnet sind, muß eine brandsichere Abschottung eingebaut werden. Mit der Conlit Pyrostat Uni wird bei geschlossenen Rohrleitungssystemen eine brandsichere Abschottung in R30 - R90 Qualität erreicht.

 

Der Zulassungsbereich von Conlit Pyrostat Uni reicht bis zu Rohrdurchmessern von DN 800 und Isolierdicken bis zu 120 mm; die Bandage eignet sich zum Einsatz in Massivwänden und –decken ebenso wie zur Verwendung in Leichten Trennwänden. Die Brandschutzbandage selbst ist nur etwa 1 mm dick und flexibel. Sie wird als Rollenmaterial geliefert und vor Ort abgelängt. Daher ist sie universell einsetzbar – zur Herstellung von Brandschotts an brennbaren Rohren müssen zukünftig keine unterschiedlich großen Manschetten für die verschiedenen Rohrdurchmesser mehr vorgehalten werden. Die CONLIT PYROSTAT- UNI wird beim Einbau lediglich ein- oder zweilagig um das  Rohr bzw. die Rohrisolierung gewickelt. Auch ein nachträglicher Einbau an bereits bestehenden Durchführungen in Wänden, die zu Brandschutzwänden umklassifiziert wurden, ist ohne größeren Aufwand möglich: Die Bandage wird einfach vor und hinter der Wand auf die Rohrleitung oder deren Isolierung aufgebracht und mit einer Blechmanschette verschlossen – ein Öffnen der Wand ist nicht mehr nötig.